Grünflächen
In der Wertermittlung sind Grünflächen dem Bodenwert (§ 21 Abs. 2 Wertermittlungsverordnung) oder den Außenanlagen bzw. Freiflächen zuzuordnen.
Grünflächen fungieren unter anderem als Rückzugs- und Erholungsflächen, aber auch gliedernde und erschließende Funktion.