S
Sachwert
Das Sachwertverfahren nach §§ 21-25 WertV findet in den wenigen Fällen Anwendung, in denen eine nicht auf Ertragserzielung gerichtete Eigennutzung das
Marktgeschehen bestimmt.
Sachwertverfahren
In der Wertermittlung wird zwischen dem Sachwert, dem Ertragswert und dem modifizierten Sachwert unterschieden. Der Sachwert von Grundstücken wird auf der
Basis von Herstellungskosten, dem Baupreisindex, der Alterswertminderung und sonstiger Wertminderungen berechnet. Vom Sachwert gelangt man über den
Marktanpassungsfaktor zum Verkehrswert. Regelmäßig wird der Sachwert als Grundlage zur Ermittlung des Verkehrswertes bei Einfamilienhäusern und sonstigen
selbst genutzten Immobilien verwendet. Bei vermieteten Immobilien, gewerblichen Immobilien, ... wird er seltener als Grundlage für einen Grundstücksverkehrswert
herangezogen, aber immer wieder gern als Vergleichsgröße berechnet. Der Sachwert spielt weiterhin eine Rolle im Zusammenhang mit der Einlage oder Entnahme von
Grundstücken ins / aus dem Betriebsvermögen.
Schiedsgutachten
Schiedsgutachten werden aus dem Bestreben streitender Parteien geschlossen, kostspielige und langwierige prozessuale Auseinandersetzungen über den streitigen
Gegenstand zu vermeiden und sich dem fachlichen Urteil des Sachverständigen zu unterwerfen.
Standortvorteil
Drücken sich in der Regel in der Höhe Bodenwerte bzw. in der Höhe der erzielbaren Mieten aus; so werden zum Beispiel bei besonderen Geschäftslagen,
Lauflagen (1 a, 1 b - Lage) werden besonders hohe Mieten erzielt.
Substanzwert
Der Substanzwert ist der Herstellungswert abzüglich der Wertminderung infolge baulicher Missstände. Er entspricht nach Vollendung des Gebäudes dem Herstellungswert,
der danach negativ beeinflusst wird. Ursachen für negative Beeinflussung: Alterung, Überalterung, Instandhaltungsstau, Instandsetzungs-bedarf, Substanzverluste durch
Zerstörungen. Ursachen für positive Beeinflussung: Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung (Rekonstruktion), Adaptierung.