Die Anlässe
Die Anlässe für eine Wertermittlung durch einen Sachverständigen können unterschiedlichster Natur sein und sind, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, nachfolgend aufgezählt:
- Familienrechtsangelegenheiten
- Erbschaft, Testamentsvollstreckung, Pflegschaft, Scheidung, Vormundschaftsangelegenheiten
- Feststellung des Verkehrswertes vor und nach einem Grundstückskauf, Empfehlung des Kauf- bzw. Verkaufspreises
- Steuerliche Angelegenheiten
Prüfung von Erbschafts- bzw. Schenkungssteuerbescheiden
- Gerichtsgutachten
Wertgutachten werden von Gerichten beauftragt wenn die Streitsache bereits anhängig ist und
zur Klärung des Streitgegenstandes das Gutachten eines Sachverständigen erforderlich ist.
- Sonstige Anlässe
Ermittelt werden:
Verkehrswerte, Beleihungs-, Bilanz-, Einheits-, Entschädigungs- und Versicherungswerte.
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Prüfung von Erbschafts- bzw. Schenkungssteuerbescheiden
Wertgutachten werden von Gerichten beauftragt wenn die Streitsache bereits anhängig ist und zur Klärung des Streitgegenstandes das Gutachten eines Sachverständigen erforderlich ist.