Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Die Anlässe



Die Anlässe für eine Wertermittlung durch einen Sachverständigen können unterschiedlichster Natur sein und sind, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, nachfolgend aufgezählt:

  • Familienrechtsangelegenheiten


  • Erbschaft, Testamentsvollstreckung, Pflegschaft, Scheidung, Vormundschaftsangelegenheiten


  • Feststellung des Verkehrswertes vor und nach einem Grundstückskauf, Empfehlung des Kauf- bzw. Verkaufspreises


  • Steuerliche Angelegenheiten
    Prüfung von Erbschafts- bzw. Schenkungssteuerbescheiden


  • Gerichtsgutachten
    Wertgutachten werden von Gerichten beauftragt wenn die Streitsache bereits anhängig ist und zur Klärung des Streitgegenstandes das Gutachten eines Sachverständigen erforderlich ist.


  • Sonstige Anlässe


Ermittelt werden:
Verkehrswerte, Beleihungs-, Bilanz-, Einheits-, Entschädigungs- und Versicherungswerte.

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