Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Gegenstand



Bewertungsobjekte:

  • unbebaute Grundstücke

  • bebaute Grundstücke (Ein- und Zweifamilienhäuser)

  • Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser

  • Erbbaugrundstücke (z.B. Reallast, Nießbrauch, Wohnrechte, Rentenschuld, u.a.)


Eine zuverlässige Bewertung setzt voraus:

  • die Einholung und Prüfung objektspezifischer Unterlagen zum Berwertungsstichtag

  • die vollständige Kenntnis des Bewertungsobjektes durch Ortsbesichtigung und -begehung


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Immobiliensachverständiger für Immobilienbewertung in Neukirchen, Niederbayern Straubing-Bogen Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien