Gegenstand
Bewertungsobjekte:
- unbebaute Grundstücke
- bebaute Grundstücke (Ein- und Zweifamilienhäuser)
- Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser
- Erbbaugrundstücke (z.B. Reallast, Nießbrauch, Wohnrechte, Rentenschuld, u.a.)
Eine zuverlässige Bewertung setzt voraus:
- die Einholung und Prüfung objektspezifischer Unterlagen zum Berwertungsstichtag
- die vollständige Kenntnis des Bewertungsobjektes durch Ortsbesichtigung und -begehung
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Immobiliensachverständiger für Immobilienbewertung in Neukirchen, Niederbayern Straubing-Bogen Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien