Abmarkung
Ist die katastertechnisch und -rechtliche Sichtbarmachung und Sicherung von Grenzen durch feste und dauerhafte Grenzzeichen.
Anlass: Grenzfeststellung, Bildung neuer Grundstücksgrenzen Arten: Marksteine, Grenzsteine, Grenzmarken, Grenzmale.
Dieses öffentliche Recht fällt in die Gesetzgebungskompetenz der Länder (Kataster-, Abmarkungs- und Vermessungsgesetze).