Abschreibung
stellt steuerliche Unterscheidung zwischen abnutzbaren und nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern dar. Gebäude nutzen sich ab, nicht aber Grund und Boden. Der fortlaufende Wertverlust wird durch die Abschreibungen berücksichtigt.
"Absetzung für Abnutzung", auch "AfA" genannt.
Bemessungsgrundlage sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
Die zulässigen Abschreibungsmethoden werden nach dem Immobilienobjekt, dem Steuerpflichtigen, der Bemessungsgrundlage und den Abschreibungssätzen unterschieden.
Die Abschreibung erfolgt über die Nutzungsdauer.