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Abschreibungszinssatz

Darunter ist der Zinssatz zu verstehen, zu dem die im Ertrag bzw. Miete enthaltene jährliche Abschreibung verzinst wird.

Die Abschreibungen sind Bestandteil der Bewirtschaftungskosten nach § 18 WertV, der in
der Wertermittlung jedoch nicht als, eigene Kostenposition aufgeführt wird, sondern nach
§ 18 Abs.1 WertV im ⇒ Vervielfältiger berücksichtigt wird.