Abschreibungszinssatz
Darunter ist der Zinssatz zu verstehen, zu dem die im Ertrag bzw. Miete enthaltene jährliche Abschreibung verzinst wird.
Die Abschreibungen sind Bestandteil der Bewirtschaftungskosten nach § 18 WertV, der in
der Wertermittlung jedoch nicht als, eigene Kostenposition aufgeführt wird, sondern nach
§ 18 Abs.1 WertV im ⇒ Vervielfältiger berücksichtigt wird.