Altenteil
Das Altenteil stellt ein vertragliches geregeltes Recht auf eine lebenslange Versorgung dar.
Es wird in der Regel bei der Übergabe von landwirtschaftlichen Betrieben vereinbart.
Diese Altenteillasten, das sog. Leibgeding bestehen meist aus einem ⇒ Nießbrauch, einem ⇒ Wohnungsrecht und einer ⇒ Reallast