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Alterswertminderung

Jedes Gebäude unterliegt auch bei sorgfältigster Unterhaltung einem Wertverzehr durch Alterung und Abnutzung. Daraus ergibt sich eine Minderung infolge abnutzungsbedingter Alterung und Verschleiß von Bauteilen und Baustoffen sowie eine Minderung infolge der mit zunehmendem Alter verminderten wirtschaftlichen Nutzbarkeit. § 23 WertV regelt die Wertminderung wegen Alters an Gebäuden.