Anliegerkosten
Darunter versteht man als nicht normierten Begriff Abgaben und Beiträge. Hierzu gehören Erschließungsbeiträge nach §§ 123 - 135 Baugesetzbuch (BauGB), die Abgaben nach den Kommunalgesetzen der Länder, Ablösungsbeiträge für Stellplätze, naturschutzrechtliche Ausgleichsabgaben, Versiegelungsabgaben und Beiträge aufgrund von Satzungen der
Wasser- und Bodenverbände.