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Anpassungsklausel

Werden häufig auch als  ⇒  Wertsicherungsklauseln bezeichnet.

Zweck:
Verhinderung der Entstehung krasser Missverhältnisse von Leistung und Gegenleistung.

Hier werden drei Arten unterschieden;
⇒ Gleit- und Indexierungsklauseln
⇒ Leistungsvorbehaltsklauseln
⇒ Spannungsklauseln

Daneben kennt man noch:
⇒ Umsatzklauseln, Kostenelementeklauseln