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Ausgleichsbetrag

Der Eigentümer eines Grundstück (Sanierungsgebiet) hat zur Finanzierung der Sanierung an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten; der Ausgleichsbetrag soll der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwerts seines Grundstücks entsprechen (§ 153 BauGB).