Ausgleichsbetrag
Der Eigentümer eines Grundstück (Sanierungsgebiet) hat zur Finanzierung der Sanierung an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten; der Ausgleichsbetrag soll der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwerts seines Grundstücks entsprechen (§ 153 BauGB).