Außenfläche
Außenflächen stellen Balkone, Terrassen, Veranden, Loggien, Freisitze, Winter- und Dachgärten dar; diese Flächen sind nicht allseitig umschlossen, daher muss ihr Mietwert gesondert ermittelt werden.
Berechnungsgrundlagen: §§ 42 ff. II BV (mietpreisgebundener Wohnraum), WoflV (seit November 2003), DIN 283 (1951) gilt seit 1983 nicht mehr.