Bauart
Darunter ist das Zusammenfügen von Bauprodukten zu baulichen Anlage oder Teilen von baulichen anlagen (§2MBO) zu verstehen. Konstruktiv wird
unterschieden zwischen Massivbau
und Skelettbau. Nach den tragenden Baustoffen unterscheidet man die Bauarten in Holz-, Mauerwerks-, Stahl- und
Stahlbetonbau (Verbundbau).