Baugrenze
Wird geregelt in § 23 BauNVO, nach Abs. 3 können bebaubare Grundstückflächen durch die Festsetzung von Baulinien, Baugrenzen oder Bebauungstiefen bestimmt werden.
Die Baugrenze wird im Bebauungsplan nach der Planzeichenverordnung (PlanzV) entweder als blaue Linie oder schwarz/weiß als "Strich-Strich-Punkt" - Linie dargestellt.