Baulinie
Wird geregelt in § 23 BauNVO, nach Abs. 3 können bebaubare Grundstücksflächen durch
die Festsetzung von Baulinien, Baugrenzen oder Bebauungstiefen bestimmt werden.
Die Baulinie ist zwingend, d.h. eine Kante des Gebäudes muss auf der Baulinie liegen.
Die Baulinie wird im Bebauungsplan nach der Planzeichenverordnung (PlanzV) entweder
als rote Linie oder schwarz/weiß als "Strich-Punkt-Punkt"-Linie dargestellt.