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Bebauungsabschlag

Bei der Verkehrswertermittlung ist bei einem bebauten Grundstück der Bodenwert
des unbebauten Grundstücks anzusetzen.

Bebauungsabschläge kommen in Frage, wenn

1. das Grundstück nach Art und Maß minderausgenutzt ist

2. bei einem Sachwertobjekt der Verkehrswert geringer ist als der Sachwert

3. bei einem älteren Ertragsobjekt die Wirtschaftlichkeit deutlich hinter einer Neube-
    bauung zurück bleibt (minimaler Reinertragsanteil nach Abzug des Bodenwertver-
    zinsungsbetrages).