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Berliner Verfahren

Darunter versteht man eine Methode zur Verkehrswertermittlung eines Grundstücks aus dem zuvor ermittelten Ertragswert und Sachwert (Substanzwert) durch Bildung des arithmetischen Mittels aus beiden Werten (auch Praktikermethode bzw. Mittelwertmethode genannt); es wird in der neueren Rechtsprechung wird jedoch herausgestellt, dass nach herrschender Ansicht ein bestimmtes Wertermittlungsverfahren Vorrang haben muss (BGH, GuG 1994, 116; NJW 1970, 2018).

Kommt nur in seltenen Ausnahmefällen zur Anwendung, in denen Ertrags- und Sachwertverfahren in ihrer Aussagekraft für den Verkehrswert gleichgewichtig sind.