Bewirtschaftungskosten
Sind die Kosten, die bei einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung laufend erforderlich sind. Diese in der Bewertungslehre unterteilten Kosten (Abschreibung, Verwaltungskosten, Betriebskosten, Instandhaltungskosten, Mietausfallwagnis) entsprechen den §§ 24 - 29 der II. Berechnungsverordnung mit näheren Definitionen.