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Bodenwert bebauter Grundstücke

Bebauung wird im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei der Preisbildung berücksichtigt und es wird nicht zwischen Gebäude- und Bodenwertanteil unterschieden, ist aber sowohl im Sachwert- als auch im Ertragswertverfahren zu berücksichtigen.
⇒   Liquidationsverfahren;
⇒   Ertragswertverfahren im Denkmalschutz als Sonderfälle.