Bodenwert bebauter Grundstücke
Bebauung wird im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei der Preisbildung berücksichtigt und es wird nicht zwischen Gebäude- und Bodenwertanteil unterschieden, ist aber sowohl im Sachwert- als auch im Ertragswertverfahren zu berücksichtigen.
⇒ Liquidationsverfahren;
⇒ Ertragswertverfahren
im Denkmalschutz als Sonderfälle.