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Eigentumswohnung

Sondereigentum, i.d.R. verbunden mit einem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) an einer Wohnung in einer Wohnungseigentumsanlage.

Hierzu gehören neben der abgeschlossenen Einheit (Wohnung) auch Nebenräume (Keller-, Speicher-, Hobbyräume, Garagen, Garagenstellplätze), aber auch Rechte und Pflichten (WEG).

Wertbestimmende Faktoren werden durch Lage, Alter, Ausstattung, Größe, Mietpreishöhe bestimmt.