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Enteignung

Ist der gezielte (finale) Eingriff auf das Eigentum oder abspaltbare Teile davon durch hoheitliches Handeln, mit dem Ziel des Rechtsentzugs für die Erfüllung einer bestimmten öffentlichen Aufgabe.

Voraussetzungen:
Positives Tun des Staates, zielgerichtetes Handeln zum Wohl des Staates, hoheitliches Handeln, nur durch oder auf Grund eines Gesetzes mit Entschädigungsregelung (Junktimklausel)

Rechtswege:
Verwaltungsgericht (Enteignung); Zivilgericht (Entschädigung)