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Entschuldigter Überbau

Unter einem entschuldigten Überbau versteht man die unbeabsichtigte Errichtung eines Gebäudes über die Grundstücksgrenze ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

Der Eigentümer des Grundstücks, das überbaut worden ist, muss den Überbau dulden, wenn er nicht "vor oder sofort nach der Grenzüberschreitung (Überbau) Widerspruch erhoben hat.