Entwicklungsstufen von Grund und Boden
§ 4 WertV:
Reine Flächen und Besondere Flächen der Land- und Forstwirtschaft
(⇒ Agrarland), ⇒ Bauerwartungsland, ⇒ Rohbauland, ⇒ baureifes Land
Die Wertverhältnisse sind vorwiegend von der Wartezeit bis zur Baureife, die Wartezeit wiederum von der städtebaulichen Entwicklung, den bodenrechtlichen und finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde abhängig.