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Geschlossene Immobilienfonds


Hier ist zwischen offenem und geschlossenem Immobilienfond zu unterscheiden.

Der Unterschied wird an der Zahl der Anteilsscheine deutlich.

Hat ein Fonds ein begrenztes Anlagevolumen und steht auch nur eine begrenzte Anzahl von Anteilsscheinen zur Verfügung, dann agiert dieser Fonds nach dem "closed-end-Prinzip".

Der Anleger erwirbt unmittelbares Eigentum in Form von Gesellschaftsanteilen an einer Kommanditgesellschaft (KG) oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

Es gilt das allgemeine Handels- und Steuerrecht; eine laufende, gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle findet nicht statt.

Anders ⇒ Offene Immobilienfonds.