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Ortsübliche Pacht

Unter der ortsüblichen Pacht ist
1) der repräsentative Querschnitt der Pachtbeiträge zu verstehen,
2) die in der Gemeinde für Flächen mit vergleichbaren wertbestimmenden Merkmalen,
3) unter gewöhnlichen Umständen tatsächlich und üblicherweise gezahlt werden.

Als vergleichbare wertbestimmende Merkmale können folgende Kriterien gelten:
Wege- und Erschließungsbedingungen, Entfernungen zu den Absatzmärkten, werbe- und verkaufswirksame Lage, Entfernung zum Betrieb, Bewässerungsmöglichkeiten, Einfriedung, Bodenqualität, Klima, Pachtlandbedarf, Möglichkeiten der Unterglaskultur, Entfernung zu Ballungsräumen, Lage, Bodenbeschaffenheit, Größe und Grundstücksgestalt.