Privilegiertes Vorhaben
Für ein privilegiertes Vorhaben besteht ein Rechtsanspruch auf Zulassung des Vorhabens sofern die in § 35 BauGB hervorgehobenen Voraussetzungen erfüllt sind.
Insbesondere dürfen öffentliche Belange dem Vorhaben nicht entgegenstehen und es muss eine ausreichende Erschließung gesichert sein.