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Privilegiertes Vorhaben

Für ein privilegiertes Vorhaben besteht ein Rechtsanspruch auf Zulassung des Vorhabens sofern die in § 35 BauGB hervorgehobenen Voraussetzungen erfüllt sind.

Insbesondere dürfen öffentliche Belange dem Vorhaben nicht entgegenstehen und es muss eine ausreichende Erschließung gesichert sein.