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Rohertrag

Der Begriff Rohertrag ist ein Sammelbegriff, der nach § 17 Abs. 1 Satz 1 WertV alle bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung zulässigerweise nachhaltig erzielbaren Einnahmen
aus dem Grundstück, insbesondere ortsübliche Mieten und Pachten und sonstige Nutzungsentgelte einschließlich besonderer Vergütungen umfasst.