Rohertrag
Der Begriff Rohertrag ist ein Sammelbegriff, der nach § 17 Abs. 1 Satz 1 WertV alle bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung zulässigerweise nachhaltig
erzielbaren Einnahmen
aus dem Grundstück, insbesondere ortsübliche Mieten und Pachten und sonstige Nutzungsentgelte einschließlich besonderer
Vergütungen umfasst.