Wertgutachten
Bei einem Gutachten handelt es sich um eine mit besonderer Fachkunde, Fachwissen und Erfahrung begründete Stellungnahme, die sowohl Tatsachenbehauptungen als auch Werturteile enthalten kann. Sie muss sich auf Tatsachen und darf sich nicht auf Mutmaßungen stützen. (BGH, Urteil v. 02.11.1983)
Arten: Privatgutachten, Gerichtsgutachten
Auftraggeber: private und juristische Personen, Banken, Versicherungen