Alterswertfaktor
Als Alterswertfaktor bestimmt sich im Sachwertverfahren (§§ 17 - 20 ImmoWertV) nach dem Verhältnis der Restnutzungsdauer zur Gesamtnutzungsdauer der baulichen Anlage.
Der sich ergebende Faktor wird als Alterswertfaktor bezeichnet.
Immobilienbewertung in Schöllnach Landkreis Deggendorf Immobiliengutachten
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien