Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen


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D

Dämpfung
Darstellung
Datenschutz
Dauerwohnrecht
Deduktive Bodenwertermittlung
Denkmal
Denkmalschutz
Deponie
Dienstbarkeit
Differenzmethode
Differenzwertverfahren
DIN 276 (Juni 1993)
DIN 277
DIN 283
Discounted Cashflow-Methode
Diskontierung
Doppelentschädigung
Doppelhaus
Dorfgebiet
Durchgangszimmer
Durchschneidung



Dämpfung
Wertdämpfung des Bodenwertanteils eines Grundstücks infolge Bebauung. (⇒ Bodenwert bebauter Grundstücke, ⇒ gedämpfter Bodenwert).

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Darstellung
Geografische Repräsentation Im Aufgabenbereich der Immobilienwirtschaft kennt man vier Darstellungsarten: Diagramm, Pläne, Bilder, Graph (Visualisierung quantitativer Aussagen).

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Datenschutz
Allgemein: Datenschutzgesetze von Bund und Ländern regeln die Verarbeitung personenbezogener Daten. Datenverarbeitung ist das Erheben, Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren, Löschen und Nutzen personenbezogener Daten). Begriffe im Sinne der Datenschutzgesetze: Datenverarbeitende Stelle, Empfänger, Dritter, automatisierte Datenverarbeitung, Datei, Akte, Anonymisieren, Pseudonymisieren. ⇒ Datenschutz, ⇒ personenbezogene Daten, ⇒ Anonymisierung Datenschutz in der Wertermittlung: personenbezogenes Datum, indirekt personenbezogene Daten sind bestimmte Grundstücksdaten (Flur, Gemarkung, Straße, Hausnummer)

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Dauerwohnrecht
Das Dauerwohnrecht ist dem dinglichen Wohnrecht nach § 1093 BGB nachgebildet und verleiht ein in das Grundbuch einzutragendes dingliches Recht auf Überlassung und Nutzung einer Wohnung.

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Deduktive Bodenwertermittlung
Der deduktiven Bodenwertermittlung bedient man sich dann, wenn es an geeigneten Vergleichspreisen mangelt, die einen direkten Preisvergleich zulassen. Dies betrifft in erster Linie die Bodenwertermittlung von Grundstücken, die sich in einem Übergangsstadium von der land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung zur Baureife befinden. Unterschiede in den wertbeeinflussenden Merkmalen zwischen den Vergleichsgrundstücken und dem zu wertenden Grundstück werden deduktiv mit Hilfe von Zu- und Abschlägen oder mittels anderer geeigneter Verfahren berücksichtigt.

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Denkmäler
Im Immobilienrecht versteht unter Denkmal ein nach den Denkmalschutzgesetzen der Bundesländer schützenswertes bzw. in Denkmallisten geführtes Objekt, z.B. Baudenkmal, Bodendenkmal (Archäologie), Kulturdenkmal, Ensemble (Ortsteile oder Orte). Die Landesgesetze regeln den Umgang mit Denkmälern, die verbundenen Einschränkungen und Förderungen.⇒ Baudenkmal, ⇒ Denkmalschutz

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Denkmalschutz
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile, an deren Erhaltung, Nutzung ein öffentliches Interesse besteht und in der Regel durch Eintragung in die Denkmalliste unter Schutz gestellt werden.

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Deponie
Kontrollierter und geordneter Ablagerungsort von Abfallstoffen und Müll

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Dienstbarkeit
Das BGB unterscheidet im fünften Abschnitt zwischen drei Arten von Dienstbarkeiten, ohne sie zu definieren: 1) Grunddienstbarkeit, 2) Nießbrauch, 3) beschränkt persönliche Dienstbarkeit. Dienstbarkeiten sind dingliche Nutzungsrechte. Gemeinsames Merkmal aller drei Formen ist ihre Ausrichtung auf ein Dulden der Nutzung eines Grundstückes oder Unterlassen der Nutzung eines Grundstückes.

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Differenzmethode
Begriff des Entschädigungsrechts; die Methode wird zur Bemessung der Entschädigung bei der Enteignung einer Grundstücksteilfläche angewandt (quantitative Teilenteignung).

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Differenzwertverfahren
Dabei wird der Wert des Gesamtgrundstücks vor der Teilflächenabtrennung festgestellt und dem Wert des dem Eigentümer verbleibenden Restgrundstücks gegenüber gestellt, wie er sich unter Berücksichtigung von Vor- und Nachteilen ergibt, die sich aus der Flächenabtretung für das Restgrundstück ergeben. ⇒ Residualwertverfahren

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DIN 276 (Juni 1993)
Gilt für die Ermittlung und Gliederung der Kosten im Hochbau. Begriffe der Norm: Kosten im Hochbau, Kostenplanung, Kostenermittlung, Kostenkontrolle, Kostensteuerung, Kostenkennwert, Kostengliederung, Kostengruppe, Gesamtkosten.

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DIN 277
Maßgebliche Vorschrift zur Volumen- und Flächenberechnung. Es wird unterschieden zwischen umbauter Raum (DIN 277 1950) und Rauminhalt (DIN 277 von 1973/87). Strikt zu unterscheiden, da die Volumenberechnung nach beiden Ausgaben zu jeweils anderen Ergebnissen in der Wertermittlung führen.

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DIN 283
DIN 283, Ausgabe 1951/62 erläutert in Blatt 1 (seit Juni 1989 außer Kraft) die Begriffe der Wohnungen und in Blatt 2 (seit August 1983 ersatzlos zurückgezogen) die Berechnung der Wohn- und Nutzflächen, finden in der Praxis noch vielfache Anwendung, was auch durch Urteil (BGH, Urteil vom 11.7.1997 VZR 246/97 in ZMR 1997, 633) bestätigt worden ist. Stichwort: Verkehrssitte Die DIN 283 Blatt 2 ist vielfach identisch mit der II. Berechnungsverordnung (II. BV).

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Discounted Cashflow-Methode
Auch DCF-Methode, ist eine Bewertungsmethode, bei der grundsätzlich die dem Bewertungsgegenstand beigemessenen Einzahlungen und Auszahlungen über einen gewählten Betrachtungshorizont gemäß ihrer erkennbaren Fälligkeit fortgeschrieben, saldiert und auf den Bewertungsstichtag mittels eines gewählten risikoadäquaten Diskontierungszinssatzes abgezinst werden. Prinzip des Zeitwertes von Kapital.

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Diskontierung
⇒ Abzinsung

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Doppelentschädigung
Bei Beanspruchung von Grundstücken für öffentliche Zwecke ist das Verbot der Doppelentschädigung zu beachten. §§ 93 ff BauGB, § 29 WertV, LandR 78, 1.2.4

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Doppelhaus
⇒ Zweifamilienhaus

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Dorfgebiet
Dorfgebiete dienen der Unterbringung von Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, dem Wohnen und der Unterbringung von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben sowie der Versorgung der Bewohner des Gebiets dienenden Handwerksbetrieben.

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Durchgangszimmer
Ist in seiner Nutzung derart eingeschränkt, dass ein oder mehrere andere Zimmer einer Wohnung oder Gewerbeeinheit nur durch dieses Zimmer erschlossen sind. ⇒ Verkehrsfläche, ⇒ Modernitätsgesichtspunkt sind in der Wertermittlung zu berücksichtigen.

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Durchschneidung
Insbesondere beim Straßenneubau werden landwirtschaftliche Nutzflächen für die Baumaßnahmen in Anspruch genommen. Die Landwirte stellen diese Flächen gegen eine Entschädigung zur Verfügung. Die Entschädigung setzt sich zusammen aus der Entschädigung für den unmittelbaren Flächenentzug und aus der Entschädigung für Erschwernisse, die sich für die Bewirtschaftung der verbleibenden Fläche ergeben. Ein Erschwernis für die Bewirtschaftung ist, wenn eine vor der Baumaßnahme durchgängig bewirtschaftbare Fläche durch die neue Straße in zwei kleinere Flächen geteilt wird. Auf der Basis der Kalkulation von ackerbaulichen Mehrtaufwendungen, Ertragsminderungen und zusätzlichen Umwegen wird der Durchschneideschaden ermittelt.

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