Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen


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Überalterung
Überbau
Unland



Überalterung
Eine Überalterung liegt vor, wenn ein Baukörper konstruktiv den geltenden Regeln der Technik nicht mehr entspricht oder wenn er funktionell mit der heutigen Lebensweise nicht mehr in Einklang zu bringen ist. Für die Überalterung von Gebäuden ist nicht unbedingt der heutige Standard von Neubauten maßgebend.

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Überbau
Von einem Überbau spricht man, wenn ein Bauwerk zu einem Teil auf dem benachbarten Grundstück errichtet wurde (Hinweis § 912 BGB)

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Unland
Als Unland werden in § 45 BewG Betriebsflächen definiert, die auch bei geordneter Wirtschaftsweise keinen Ertrag abwerfen können. Der Entwicklungszustand des Unland bestimmt sich in Anlehnung an § 4 WertV. Sofern eine bauliche Nutzung nicht in Aussicht steht oder bereits zulässig ist und sich deshalb ein höherwertiger Entwicklungszustand ergibt, sind diese Qualitäten maßgeblich. Ansonsten ist das Unland entsprechend seiner tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten zu bewerten (in der Regel nicht nutzbar - Anerkennungswert).

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Immobiliensachverständiger für Immobilienbewertung in Schwindegg Landkreis Mühldorf Inn Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien