Fehler
Sie entstehen bei unzulänglicher Planung oder Ausführung und bilden die Ursache von Missständen. Fehlerarten: Konstruktive Fehler führen zu Schäden; funktionelle Fehler haben Mängel zur Folge; Planungsfehler; Ausführungsfehler.
Fertighäuser
Gebäude (meist Ein- und Zweifamilienhäuser), die in vorgefertigter Bauweise meist auf einem in konventioneller Bauart hergestellten Keller errichtet werden. Vorteile des Fertighauses: Kürzere Bauzeit; Baudurchführung meist aus einer Hand; bei gleicher Bruttogrundfläche größere Nutzfläche (dünnere Wände); relativ genaue Planung und Einhaltung kurzer Fertigstellungszeiten; geordnete Qualitätsüberwachung in Fertigungshallen, je nach Hersteller zwölfmonatige Festpreisgarantie. Nachteile: Trotz guter U-Werte, nur geringe Speichermassen; geringere Diffusionsfähigkeit; geringeres Image (überholte Vorurteile !); Benachteiligung bei der bisherigen Beleihungs- und Bewertungspraxis (geringere Nutzungsdauern?).
Festwert
Dies ist der Wert, der in der Handels- und Steuerbilanz für bestimmte Wirtschaftsgüter ermittelt wird und für einen längeren Zeitraum unverändert bleibt.
Feuchte
Der Ausdruck Feuchtigkeit kennzeichnet die Anwesenheit von Wasser in einer Substanz oder einem Gas. Befindet sich die Feuchtigkeit an der Oberfläche eines Stoffes, so spricht man von Nässe, Kondensat oder Adsorption. Gasförmige Feuchtigkeit wird im allgemeinen als Luftfeuchtigkeit und im Verbund mit flüssigem Wasser als Dunst, Nebel oder Nassdampf bezeichnet. Die Feuchtigkeit des Bodens bezeichnet man als Bodenfeuchte, die der Haut als Hautfeuchtigkeit und die des Holzes als Holzfeuchte. Die Feuchtigkeit eines Stoffes ist mit vielerlei Eigenschaften verknüpft. Beispiele hierfür sind die Quellfestigkeit, die elektrische Leitfähigkeit, die Wärmeleitfähigkeit, der Reibkoeffizient und die Trocknungseigenschaften. Den Entzug von Wasser von einer Oberfläche oder aus einer Substanz bezeichnet man allgemein als Trocknung oder Entwässerung.
Feuerversicherung
Sie bietet Schutz bei Schäden am Sachvermögen, die verursacht werden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz, Anprall eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile bzw. seiner Ladung. Es können auch Elementarschäden eingeschlossen sein.
Feuerversicherungswert
Ist der Wert, der bei Brandschäden in Wohngebäuden und in landwirtschaftlichen Betrieben ermittelt und der Versicherungssumme gem. abgeschlossenen Versicherungsvertrag gegenübergestellt wird. Neuwert: Der Neuwert ist der zum Bewertungsstichtag anzusetzende Wert, der für die Neuanschaffung (Wiederbeschaffung) bzw. Neuherstellung (nur bei Gegenständen des abnutzbaren Anlagevermögens) des betreffenden Gutes aufgewendet werden muss. Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert 1914 entsprechen, die sich ergibt, wenn der Versicherungswert 1914 mit dem gleitenden ⇒ Neuwertfaktor multipliziert wird. Zeitwert: Der Zeitwert kommt nur für Gebäude zum Ansatz, die nicht zu Wohnzwecken dienen und deren Zeitwert unter 50 % des Neuwertes liegt. Gemeiner Wert: Falls der gemeine Wert gemäß AFB 87 ermittelt werden soll, muss geprüft werden, ob am Markt ein Veräußerungserlös für das geschädigte Gebäude erzielbar ist.
Flächen der Land- und Forstwirschaft
§ 4 Abs. 1 WertV definiert die Flächen der Land- und Forstwirtschaft. Die Vorschrift unterscheidet zwischen 1) reinen Flächen der Land- und Forstwirtschaft ohne anderweitige Eignung (sie entsprechen dem sog. innerlandwirtschaftlichen Verkehrswert) und 2) besondere Flächen der Land- und Forstwirtschaft (sie entsprechen dem außerlandwirtschaftlichen Verkehrswert).
Flächenabzug
Begriff aus dem Umlegungsverfahren; die ⇒ Umlegung ist als Teil der Bodenordnung nach §§ 45 ff. BauGB im Rahmen der Neugestaltung bestimmter Gebiete geregelt.
Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan wird für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den vorhersehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dargestellt (§ 5 BauGB). Er wird auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet.
Flächenproduktivität Maß für den Ertrag je ha Ackerfläche bzw. Grünfläche, der für den gesamten landwirtschaftlichen Betrieb als auch für einzelne Fruchtarten sowohl mit Mengenzahlen als auch mit Wertkennzahlen ausgedrückt wird. Die üblichen Wertkennzahlen sind: Rohertrag in € / ha; Deckungsbeitrag in € / ha; Reinertrag in € / ha; diese Wertkennzahlen werden für die Ermittlung des Bodenertrages und die ⇒ Grundrente benötigt.
Fluglärm
Im Bereich von Flughäfen sind Lärmschutzzonen festgelegt. Lärmschutzzone 1 umfasst den Bereich des äquivalenten Dauerschallpegels, der 75 dB (A) übersteigt; Lärmschutzzone 2 reicht von 67 bis 75 dB (A). Lärmimmissionen führen je nach Ausmaß zu einer Entschädigungsverpflichtung des Emittenten. Voraussetzungen: Fluglärm trifft das Grundstück schwer und unerträglich; das Grundstück ist aufgrund seiner Lage für eine Wohnbebauung ungeeignet; durch die Lärmbelästigung wird die Zumutbarkeitsschwelle überschritten.
Flurbereinigung
Instrument der landwirtschaftlichen Bodenordnung mit dem Ziel der Steigerung der Produktivität und Förderung der Landeskultur und Landentwicklung.
Flurbuch
Verzeichnis (geführt von der Katasterbehörde), in dem sämtliche Flurstücke einer Gemeindegebietes, in größeren Städten einer Gemarkung, nach Fluren geordnet und in aufsteigender Reihenfolge der Flurstücksnummern verzeichnet sind.
Flurkarte
Ist eine Einzelkarte des Katasterwerkes (Maßstab 1:5000 bis 1:500), in der im räumlichen Zusammenhang liegende Flurstücke mit ihren Grenzen, Bezeichnungen (Nummern) und ggfs. Nutzungsarten dargestellt sind. Sie stellt auch dar: Grenzzeichen, Gemarkungs- und Flurgrenzen, Lagebezeichnungen, häufig auch Grundrisse der Gebäude und topografische Gegenstände dar. Die Flurkarte ist eine amtliche Karte im Sinne von § 2 Grundbuchordnung und zusammen mit den übrigen Bestandteilen des Liegenschaftskatasters das amtliche Verzeichnis der Grundstücke.
Flurstück Das Flurstück ist die kleinste katastertechnische Buchungseinheit von Flächen. Es ist ein räumlich abgegrenzter und im Zusammenhang liegender Teil der Erdoberfläche, der in der Flurkarte unter einer eigenen Nummer bezeichnet und in den Liegenschaftskastasterbüchern gesondert beschrieben ist. Flurstücke sind Bestandteil eines Grundstückes, sie können allein ein Grundstück bilden oder im Zusammenhang mit mehreren Flurstücken oder mit Gebäuden. Sofern Flurstücke unbebaut und allein sind, können sie einzeln veräußert werden. Sobald sie in ein Grundstück mit mehreren Flurstücken und/ oder einem aufstehenden Gebäude vereint sind, sind sie nur als Grundstück insgesamt veräußerbar.
Formelle Planreife
Die formelle Planreife ist nach § 33 Abs. 2 BauGB gegeben, wenn 1) die öffentliche Auslegung durchgeführt und die Träger öffentlicher Belange beteiligt worden sind, 2) anzunehmen ist, dass das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entgegensteht, 3) der Antragsteller für sich und seine Rechtsnachfolger diese Festsetzungen schriftlich anerkennt und 4) die Erschließung gesichert ist.
Forstwirtschaft
Planmäßige unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten angelegte Waldnutzung (in der Regel durch Forstbetriebsplanung: Bestandsaufnahme, Erfolgskontrolle, Festlegung des Hiebssatzes der künftigen Bewirtschaftung). Waldflächen sind nach WaldR Nr. 1 S. 1 Flächen, die mit Forstpflanzen (auch Waldblöße, Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungs-streifen) bestockt sind. Betriebsarten: Hoch- und Altersklassenwald, Plenterwald, Niederwald; Mittelwald.
Freilegungskosten
Nach Abgang einer baulichen Anlage muss das Grundstück freigelegt werden, um den Bodenwert eines unbebauten Grundstücks zu erhalten. Die Freilegungskosten berücksichtigen die Kosten, die durch den Abbruch entstehen (Sicherungen, Aufräumarbeiten, Demontage und Abbruch).
Funktionelle Abbruchreife
Liegt in den meisten Fällen ist es die überalterung der Gebäude, die Gebäude infolge von Vernachlässigung der Instandhaltung und Instandsetzung zur funktionellen Abbruchreife führt, obwohl die Grundkonstruktion seine Funktionsfähigkeit behalten hat.