Tatsächliche Bebauung
In bebauten Gebieten, in denen die tatsächlich realisierte Bebauung regelmäßig von der rechtlich zulässigen Bebaubarkeit abweicht und wo die tatsächliche Bebauung als lagetypische Bebauung anzusehen ist, müssen die dafür empirisch aus dem Geschehen des Grundstückmarkts abgeleiteten Bodenrichtwerte ihrer Höhe nach als Bodenwerte angesehen werden, die sich für das tatsächlich lageübliche Maß der dort realisierten baulichen Nutzung ergeben, denn daran orientiert sich die Preisbildung auf diesem Grundstücksmarkt.
Teilwert
§ 6 I Nr. 1 Satz 3EStG; dies ist der Betrag, den ein Erwerber eines ganzen Unternehmens im Rahmen des dafür zu zahlenden Gesamtkaufpreises für das einzelne zum Betriebsvermögen gehörende Wirtschaftsgut ansetzen würde.
Immobiliensachverständiger für Immobilienbewertung in Schönberg Landkreis Mühldorf Inn Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien