Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Anfangswert



Nach § 153 Abs. 1 BauGB ist der Anfangswert der Bodenwert, der sich für ein Grundstück ergeben würde, wenn eine städtebauliche weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre.











Immobilienbewertung in Niederviehbach Landkreis Dingolfing-Landau Immobiliengutachten
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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