Anfangswert
Nach § 153 Abs. 1 BauGB ist der Anfangswert der Bodenwert, der sich für ein Grundstück ergeben würde, wenn eine
städtebauliche weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre.
Immobilienbewertung in Niederviehbach Landkreis Dingolfing-Landau Immobiliengutachten
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien