Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Anonymisierung



Der Gutachterausschuss ist verpflichtet Kaufpreissammlungen nach § 195 BauGB zu führen, die Namen von Erwerbern und Veräußerern werden regelmäßig nicht bekannt gegeben.

Einsichtsrecht erhalten nach verschiedenen Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts nur den Gerichten und den von ihnen beauftragten Sachverständigen sowie den Staatsanwaltschaften zu.











Immobilienbewertung in Simbach, Niederbayern Landkreis Dingolfing-Landau Immobiliengutachten - Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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