Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Auflassung



§ 925 BGB, ist die dingliche Einigung zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück durch Rechtsgeschäft, der in der Regel ein schuldrechtliches Verpflichtungsgeschäft vorausgeht.

Die Auflassung stellt ein zweiseitiges Rechtsgeschäft dar und muss deshalb bei gleichzeitiger Anwesenheit des Veräußerers und des Erwerbers vor dem Notar (§311 BGB) erfolgen;

Vertretung durch notariell beglaubigte Vollmacht ist möglich (§§ 164 ff BGB).











Immobilienbewertung in Glonn, Oberbayern Landkreis Ebersberg Immobiliengutachten
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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