Ausgleichsbetrag
Der Eigentümer eines Grundstück (Sanierungsgebiet) hat zur Finanzierung der Sanierung an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten; der Ausgleichsbetrag soll der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwerts seines Grundstücks entsprechen (§ 153 BauGB).
Immobilienbewertung in Vaterstetten Landkreis Ebersberg Immobiliengutachten
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien