Außenbereich
Als Außenbereich (§ 35 BauGB) definieren sich diejenigen Gebiete, die weder innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes i.S.d. § 30 Abs. 1 BauGB, noch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils i.S.d. § 34 BauGB gelegen sind.
Immobilienbewertung in Buch am Buchrain Landkreis Erding Immobiliengutachten
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien