Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Baugebot



Nach § 176 BauGB kann die Gemeinde im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes die Eigentümer dazu verpflichten innerhalb einer Frist das Grundstück zu bebauen oder bestehende bauliche anlagen an den Bebauungsplan anzupassen.











Immobilienbewertung in Wartenberg, Oberbayern Landkreis Erding Immobiliengutachten
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z