Baukostenzuschuss
	Der Baukostenzuschuss kann verloren oder abwohnbar sein und kann aus Geld-, Sach- oder Arbeitsleistungen bestehen.
	Nach § 14 II. Berechnungsverordnung (II.BV) gehören hierzu auch Geldleistungen von Ländern und Gemeinden; Baukostenzuschüsse sind in Finanzierungsplänen auszuweisen (§ 12 II.BV).
	
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