Baukostenzuschuss
Der Baukostenzuschuss kann verloren oder abwohnbar sein und kann aus Geld-, Sach- oder Arbeitsleistungen bestehen.
Nach § 14 II. Berechnungsverordnung (II.BV) gehören hierzu auch Geldleistungen von Ländern und Gemeinden; Baukostenzuschüsse sind in Finanzierungsplänen auszuweisen (§ 12 II.BV).
Immobilienbewertung in Hallbergmoos Landkreis Freising Immobiliengutachten
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien