Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Baulast



Die freiwillig übernommene öffentlich-rechtlich Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde wird als Baulast bezeichnet.

Sinn der Baulast ist es, der Bauaufsichtsbehörde die Genehmigung eines Bauvorhabens zu ermöglichen, das ohne Baulast unzulässig wäre.

Die Baulast hat dingliche Wirkung ist aber nicht im Grundbuch eingetragen, sondern im Baulastenverzeichnis (Ausnahme: Bayern und Brandenburg) eingetragen und wirkt nicht rechtsbegründend (kein Gutglaubensschutz).











Immobilienbewertung in Mauern Landkreis Freising Immobiliengutachten
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