Baumangel
Wird als negative Abweichung oder Beeinträchtigung der vertraglich zugesicherten Eigenschaften, die dem Bauwerk von Anfang anhaftet.
Vgl. hierzu das Werkvertragsrecht § 633 Abs. 1 BGB und § 13 Nr. 1 VOB (stand 2001).
Immobilienbewertung in Emmering Landkreis Fürstenfeldbruck Immobiliengutachten
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien