Bauvorbescheid
Auf Antrag muss die Baurechtsbehörde dem Antragsteller auf eine Bauanfrage einen bindenden Bescheid erteilen.
Die landesrechtlich festgelegten Bindungsfristen betragen in der Regel 2 bis 3 Jahre und können auf Antrag verlängert werden.
Immobilienbewertung in Gröbenzell Landkreis Fürstenfeldbruck Immobiliengutachten
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien