Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Bauvorbescheid



Auf Antrag muss die Baurechtsbehörde dem Antragsteller auf eine Bauanfrage einen bindenden Bescheid erteilen.

Die landesrechtlich festgelegten Bindungsfristen betragen in der Regel 2 bis 3 Jahre und können auf Antrag verlängert werden.











Immobilienbewertung in Gröbenzell Landkreis Fürstenfeldbruck Immobiliengutachten
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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