Beleihungsgrenze
Darunter ist die Obergrenze, welche bei Kreditvergabe von Realkrediten zulässig ist.
Grundlage ist der Beleihungswert (§§ 11 und 12 Hypothekenbankgesetz = HypBankG).
Immobilienbewertung in Ihrlerstein Landkreis Kelheim Immobiliengutachten
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien