Bergschaden
§ 144 BbergG regelt den Bergschaden, der u. a. dann vorliegt, wenn bei der Ausübung
einer bergbaulichen Tätigkeit oder durch den Berbaubetrieb eine Sache beschädigt wird.
⇒ Merkantiler Minderwert.
Immobilienbewertung in Teugn Landkreis Kelheim Immobiliengutachten
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien