Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Besitz



Wird geregelt in den §§ 854 ff. BGB und man versteht darunter die äußere, durch räumliche Zuordnung, tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit und subjektiven Einwirkungswillen gekennzeichnete tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache. Besitzer muss nicht gleich Eigentümer sein.

Eigentum bedeutet die rechtliche Verfügungsgewalt über eine Sache. Die tatsächliche Verfügungsgewalt kann der Eigentümer dem Besitzer durch Übergabe der Sache oder durch Verschaffung des Zugriffsmöglichkeit verschaffen. Der Mieter einer Wohnung ist Besitzer der Mietsache, tatsächliche Verfügungsgewalt erlangt der Mieter faktisch durch die Schlüsselübergabe bzw. Bezug der Wohnung.











Immobilienbewertung in Irschenberg Landkreis Miesbach Immobiliengutachten
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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