Bewertungsprivileg
Der Begriff bezeichnet die Sonderregelung nach § 169 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 26 Abs. 2 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) im Zusammenhang mit der Ermittlung des sanierungsbeeinflussten Grundstückswerts für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, wonach als Mindestwert der Verkehrswert einer "besonderen Land- und Forstwirtschaft" (begünstigtes Agrarland) i.S.d § 5 Abs. 1 ImmoWertV maßgeblich ist.
Immobilienbewertung in München Aubing Immobiliengutachten
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien