Bodendeponie
Es werden überwiegend Böden, bei älteren Anlagen auch Bauschutt in kleineren Mengen gelagert. Deponienbedürfen nach § 31 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) der Planfeststellung durch die zuständigen Behörden. Sie nehmen nicht am gewöhnlichen Geschäftsverkehr teil.
Immobilienbewertung in München Garching Immobiliengutachten
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien