Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Bodenordnung



Im Sinne des Baugesetzbuches bedeutet Bodenordnung nur ⇒ Umlegung und ⇒ Grenzregelung.

Im Sinne des Liegenschaftswesens werden sämtliche gesetzlichen und privaten Maßnahmen verstanden, durch welche die vorgegebene Eigentumsstruktur des Grund und Bodens, aber auch die vorgegebenen anderen Rechtsverhältnisse an Grundstücken auf die städtebauliche Planung und auf besondere Zwecke ausgerichtet sind.

Zur Bodenordnung gehören hoheitliche Bauordnungsinstrumente wie die Teilungsgenehmigung (Satzung der Gemeinde im Bereich eines Bebauungsplanes), das Vorkaufsrecht der Gemeinde, städtebauliche Gebote, die Erschließung, die Enteignung und im ländlichen Bereich die Flurbereinigung.

Die privatrechtliche Bodenordnung (als wichtigstes Instrument) vollzieht sich häufig durch Kauf und Tausch von Grundstücken oder durch freiwillige Abtretung von Erschließungsflächen an die Gemeinde oder durch städtebauliche Verträge.

Eine umfassendere Bedeutung hat die Bodenordnung eines Landes (gesellschaftspolitisch auch Bodenverfassung); sie ist die Summe aller Vorschriften und Regeln, die Eigentum, Nutzung, Gebrauch, Rechte am Boden und Pflichten der Grundstückseigentümer bestimmen.

In Deutschland wird die Bodenverfassung durch das Grundrecht des Art. 14 GG (Individual- und Institutionsgarantie des Eigentums) bestimmt.





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